Termine / Proben
Hier erfahren Sie mehr über unsere Termine.
Änderungen und Ergänzungen sind jederzeit möglich und werden schnellstmöglich in der Liste ergänzt.
Unter dem Reiter "Proben" finden Sie alle wichtigen Informationen sowie Neuigkeiten zu Covid19.
Nächste Termine:
Termin | Uhrzeit | Auftritt | Ort | wer spielt? |
19:30 - 22:00 | Frühjahrskonzert | Hauptschulturnhalle Bischberg | Hauptorchester / Nachwuchs | |
16.06.2022 | 09:00 - 12:00 | Fronleichnamsprozession | Kirche St. Markus Bischberg | Hauptorchester |
24.06.2022 | 18:00 - 22:00 | Johannifeuer | Festplatz am Wasser / Bischberg | Hauptorchester |
25.06.2022 | 18:00 - 20:00 | Kellerauftritt | Höhnskeller Memmelsdorf | Hauptorchester |
10.07.2022 | 13:30 - 15:00 | Festumzug FFW Hirschaid | Hirschaid | Hauptorchester |
24.07.2022 | 14:00 - 17:00 | Kellerauftritt | Leicht Keller Kemmern | Hauptorchester |
27.08.2022 | 15:00 - 17:00 | Kerwa Weipelsdorf | Weipelsdorf | Hauptorchester |
02.09.2022 | 18:00 - 20:00 | Kerwa Baum aufstellen | Bischberg | Hauptorchester |
04.09.2022 | 9:30 - 12:00 | Kerwa Kirchenparade | Unteres Schloss / Kirche St. Markus Bischberg | Hauptorchester |
20.09.2022 | 19:30 - 21:30 | JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG | Bischberg | - |
01.10.2022 | Kerwa Gaustadt | Gaustadt | Hauptorchester |
Proben finden im Bürgersaal statt (in den Schulferien finden keine statt):
Dienstag: 13:00-14:00 Uhr Übungsklasse 3 Bläserklasse
Freitag: 16:00-17:00 Uhr Juniorband
Freitag: 17:30-19:00 Uhr Concertband
Freitag: ab 19:30 Uhr Hauptorchester
Probenbetrieb und Covid19:
Das neu gefasste Bundesinfektionsschutzgesetz erlaubt seit dem 03. April 2022 grundsätzlich nur noch sogenannte "Basisschutzmaßnahmen" in bestimmten Bereichen - diese gelten auch für die Laienmusik in Bayern. Das bedeutet:
- Zugangsbeschränkungen (3G, 2G+ etc.) fallen generell weg. Proben, Konzerte, Versammlungen, Musikunterricht usw. können ohne Zugangsbeschränkungen durchgeführt werden.
- Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen sind nicht mehr verpflichtend, bleiben aber empfohlen. Das heißt, dass die Einhaltung von Mindestabständen und das tragen von FFP2 Masken oder medizinischer Masken (auch in Innenräumen) nicht mehr vorgeschrieben ist.
- Auch das Erarbeiten von Infektionsschutzkonzepten ist nur noch empfohlen.